Korrekturrichtlinie: wie wir mit Fehlern umgehen
Unsere Korrekturrichtlinie: welche Fehlerarten wir wie korrigieren, was wir dabei sichtbar kennzeichnen und wie Sie uns selbst einen Fehler melden können.
Das Wichtigste in Kürze
- •Die Korrektur-Stufen legen fest, welche Fehlerart wir still beheben und welche wir sichtbar kennzeichnen
- •Inhaltliche Korrekturen machen wir kenntlich, statt sie stillschweigend zu ersetzen
- •Jeder gemeldete Fehler wird geprüft — auch wenn sich am Ende herausstellt, dass die Angabe stimmte
Auf einer Gesundheitsseite ist ein Fehler nicht nur ärgerlich, er kann jemanden zu einer falschen Entscheidung verleiten. Diese Seite beschreibt deshalb, wie wir mit Fehlern umgehen und welche wir sichtbar kennzeichnen. Wer uns einen Fehler meldet, erfährt hier auch, was danach mit dem Hinweis passiert. Die Korrektur-Stufen ordnen, welche Fehlerart welche Behandlung bekommt und was davon sichtbar wird.
Die Korrektur-Stufen
Die Korrektur-Stufen unterscheiden vier Fehlerarten. Je weiter unten, desto sichtbarer machen wir die Änderung.
| Stufe | Fehlerart | Was wir tun |
|---|---|---|
| 1 | Tipp- und Formfehler | still beheben |
| 2 | Veraltete Angabe | aktualisieren, Prüfdatum anpassen |
| 3 | Inhaltlicher Fehler | korrigieren und am Seitenende vermerken |
| 4 | Nicht belegte Aussage | streichen und vermerken |
Die Vermerkpflicht der Stufen 3 und 4 gilt ab Veröffentlichung einer Seite; was vor dem ersten Erscheinen korrigiert wird, hat nie öffentlich gestanden.
Die Trennlinie liegt zwischen Stufe 2 und 3. Alles, was die Bedeutung einer Aussage verändert, machen wir kenntlich — alles andere würde die Seite mit Hinweisen zupflastern, ohne dass Sie etwas davon haben.
Warum wir Korrekturen nicht verstecken
Eine stillschweigend ersetzte Aussage sieht aus, als hätte sie immer so dagestanden. Genau das untergräbt die Nachvollziehbarkeit, auf die eine Gesundheitsseite angewiesen ist.
Deshalb gilt bei uns: Wird eine inhaltliche Aussage geändert oder gestrichen, steht am Ende der Seite, was geändert wurde und wann. Sie können damit nachvollziehen, ob sich unsere Darstellung eines Themas verschoben hat — und warum.
Für Sie hat das noch einen zweiten Nutzen. Wenn Sie eine Seite vor Monaten gelesen und sich etwas gemerkt haben, sehen Sie am Vermerk, ob genau dieser Punkt inzwischen anders lautet.
Ein Beispiel aus dieser Redaktion
Ein konkreter Fall zeigt, wie das abläuft, und er betrifft eine Aussage über uns selbst.
In der Fußzeile fast aller Seiten stand lange, unser Team habe „über 200 Leserfragen beantwortet“. Diese Angabe war nicht belegt: Die Seite war zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht, es gab also keine Leserfragen. Aufgefallen ist es bei der Prüfung der Seite Über uns, auf der wir zusagen, keine Erfahrungsberichte zu erfinden.
Die Angabe wurde auf allen betroffenen Seiten gestrichen und durch das ersetzt, was nachzählbar ist: die Zahl der verlinkten und geprüften Quellen. Das ist eine Korrektur der Stufe 4, und sie fiel bei einer redaktionellen Gegenprüfung auf — Sie finden das Ergebnis heute in jeder Fußzeile. Ein Änderungsvermerk am Seitenende war hier nicht nötig, weil die fehlerhafte Fassung nie öffentlich stand.
Nicht verwechseln: Korrektur und Aktualisierung
Beide führen zu einer Änderung im Text, entstehen aber aus unterschiedlichen Anlässen.
Eine Korrektur behebt einen Fehler: Etwas war falsch, unbelegt oder missverständlich. Eine Aktualisierung überträgt eine geänderte Quellenlage: Die Aussage war richtig, ist aber überholt.
Ein Beispiel für den zweiten Fall sind Datumsangaben bei Quellen. Eine Seite des IQWiG zum eingewachsenen Zehennagel trägt den Stand Juli 2024 und nicht 2025 (Quelle: IQWiG, 2024). Das war keine inhaltliche Korrektur, sondern eine Richtigstellung der Quellenangabe auf allen Seiten, die sie zitieren.
Wann wir vorrangig korrigieren
Nicht jeder Fehler ist gleich dringend, und wir behandeln sie auch nicht so.
Vorrang haben Aussagen, die zu einer falschen Gesundheitsentscheidung führen könnten: eine falsche Dosierung, ein falscher Abgabestatus, ein fehlender Warnhinweis für Risikogruppen. Solche Angaben prüfen wir sofort und entfernen sie im Zweifel, bis die Sache geklärt ist; Sie sollen sich auf keine Angabe verlassen müssen, die wir selbst anzweifeln. Betroffen sind vor allem die Seiten zu Nagelpilz-Medikamenten.
Regulär behandeln wir alles, was den Sinn nicht verfälscht: unklare Formulierungen, veraltete Preisangaben, ungenaue Beispiele. Diese fließen in die nächste Überarbeitung der Seite ein.
Bei Onychomykose, dem medizinischen Fachbegriff für Nagelpilz, betrifft die erste Gruppe vor allem drei Bereiche:
- Angaben zu verschreibungspflichtigen Mitteln
- Hinweise für Menschen mit Diabetes oder Durchblutungsstörungen
- alles, was in der Schwangerschaft gilt
Was passiert, wenn sich eine Quelle ändert
Unsere Aussagen sind nur so aktuell wie die Quellen darunter. Ändert sich dort etwas, ziehen wir nach.
Ändert eine Leitlinie ihre Empfehlung, prüfen wir alle Seiten, die darauf beruhen — bei der AWMF-Leitlinie zur Onychomykose sind das die meisten Behandlungsseiten. Verschwindet eine Quelle aus dem Netz, suchen wir Ersatz aus derselben oder einer höheren Rangstufe; findet sich keiner, streichen wir die Angabe.
Der letzte Punkt ist der unbequemste, und wir halten ihn trotzdem ein: Eine Aussage ohne erreichbare Quelle bleibt nicht stehen, nur weil sie plausibel klingt. Auch dann nicht, wenn Sie sie nützlich fänden.
Wie Sie uns einen Fehler melden
Am hilfreichsten ist eine Meldung mit drei Angaben: um welche Seite es geht, welche Stelle gemeint ist und woher Sie es anders wissen.
Der dritte Punkt ist kein Muss. Auch ein Hinweis wie „dieser Absatz widerspricht dem darüber“ hilft uns weiter, denn Widersprüche zwischen Seiten sehen Leser oft schneller als wir.
Schreiben können Sie uns über die Kontaktseite. Wir prüfen jeden Hinweis gegen die Quelle. Bestätigt er sich, korrigieren wir nach den Stufen oben; bestätigt er sich nicht, sehen wir uns trotzdem die Formulierung an — ein Missverständnis ist meist ein Hinweis auf einen unklaren Satz.
Was diese Richtlinie nicht leistet
Zum Schluss die Grenze: Diese Seite regelt, wie wir mit Fehlern in unseren Texten umgehen. Sie ist keine Zusage, dass unsere Inhalte fehlerfrei sind, und sie ersetzt keine ärztliche Beurteilung Ihres Nagels.
Wie wir arbeiten und welche Quellen wir zulassen, steht in den Redaktionsrichtlinien; wie wir Produkte bewerten, unter wie wir Produkte vergleichen.
Seit 2026 werten wir die deutschen Leitlinien und Fachquellen zu Nagelpilz aus. Unser Team hat mehr als 40 Quellen geprüft.
Häufig gestellte Fragen
Quellen
- 1.gesundheitsinformation.de (IQWiG) — NagelpilzOffiziellAbgerufen: 31. Aug. 2026
- 2.AWMF S1-Leitlinie Onychomykose (013-003)OffiziellAbgerufen: 31. Aug. 2026
- 3.gesundheitsinformation.de (IQWiG) — Eingewachsener ZehennagelOffiziellAbgerufen: 31. Aug. 2026

Miriam Schäfer
M.A. Kommunikationswissenschaft · Weiterbildung Medizinjournalismus
Miriam Schäfer ist medizinische Fachautorin mit über zehn Jahren Erfahrung darin, deutsche Leitlinien und Fachinformationen in verständliche Gesundheitsinformationen zu übersetzen. Sie schreibt über Dermatologie, Fußgesundheit und Selbstpflege und verfolgt die Publikationen von AWMF, IQWiG und BfArM.
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